Werbung in der plastisch-ästhetischen Chirurgie: Diese 5 Fehler sollten Sie vermeiden

Für plastisch-ästhetische Chirurgen spielt Praxismarketing häufig eine größere Rolle als für andere Fachärzte. Aber im Eifer des Gefechts übertreten viele die Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes. Wie Sie beliebte Fehlerquellen umgehen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

1. Impressum vervollständigen

Als plastisch-ästhetischer Chirurg erbringen Sie Leistungen ohne medizinische Indikation. Das bedeutet, dass Sie Ihre Umsatzsteuer-ID im Impressum Ihrer Webseite angeben müssen. Laut einer Studie der Praxismarketing-Agentur docleads denken aber nur 4 Prozent der Plastiker an dieses oder vergleichbare Details.

Wussten Sie beispielsweise, dass Sie auch die zuständige Landesärztekammer, Ihre Kassenärztliche Vereinigung, das Heilberufsgesetz Ihrer Bundeslandes und die Berufsordnung Ihrer Kammer nennen müssen?

2. Alle Datenschutzrichtlinien erfüllen

In den letzten Jahren heiß diskutiert, ist Datenschutz längst nicht nur ein Thema für Politiker oder große Unternehmen wie Facebook. Auch viele plastisch-ästhetische Chirurgen erheben Daten. Manchmal ohne es zu wissen.

Wenn Sie eine Webseite haben, nutzen Sie eventuell Google Analytics. Dieses Tool hilft Ihnen, Besucherströme auf Ihrer Homepage nachzuvollziehen. Es erhebt Daten, die zwar zunächst anonym sind, aber durch die IP-Adresse theoretisch Rückschlüsse auf einzelne Personen erlauben. Deshalb müssen Sie zum Beispiel angeben, welche Daten Sie erheben, wer für den Datenschutz verantwortlich ist und wie User die Datenerhebung unterbinden können.

Dieses Thema ist recht komplex und provoziert viele Fehler. Auf fast jeder Webseite findet sich die ein- oder andere Schwachstelle. Besonders gefährdet sind Chirurgen, die Facebook nutzen: Haben Sie ein sogenanntes Plugin auf Ihrer Seite eingebunden, das die User nach einem Klick auf Ihr Facebook-Profil schickt, ist ein Hinweis zu diesem Vorgang empfehlenswert. Der fehlt jedoch bei 99 % der Ärzte, die im Rahmen der Website-Studie von docleads untersucht wurden und dieses Plugin eingebunden haben. Mehr Zahlenmaterial und weitere Datenschutzfehler entnehmen Sie dem dazu gehörigen Whitepaper Berufswidrige Werbung: 22 häufige Fehler auf Praxis-Webseiten.

3. Nicht zu blumig werben

Viele plastisch-ästhetische Chirurgen – oder besser gesagt ihre Web-Dienstleister – meinen es gut und werben mit blumigen Worten um die Gunst potentieller Patienten. Typischer Marketingsprech ist Ärzten aber untersagt.

Das Heilmittelwerbegesetz möchte, dass sich Patienten anhand sachlicher Quellen über ärztliche Leistungen informieren können. Deshalb sind anpreisende, irreführende und vergleichende Inhalte verboten. Prüfen Sie daher Ihre Webseite auf Phrasen wie:

  • Bei uns geht’s ohne Operation!
  • Unsere professionell ausgebildeten Mitarbeiter werden Sie bestmöglich nach neuesten Standards versorgen.
  • In unserer Praxis für Gesundheitsförderung steht der Patient im Mittelpunkt.

Unklare Aussagen, Vergleiche mit anderen Praxen und nichtssagende Floskeln sind nicht erlaubt. Marktschreierische Übertreibungen, zu denen bei strenger Auslegung auch blumige Superlative gehören, sind ebenfalls mit Vorsicht zu genießen.

4. Vorher-Nachher-Bilder vermeiden

Vorher-Nachher-Bilder zu zeigen, war allen Ärzten lange verboten. Das Gesetz ist zwar gelockert worden, gilt aber immer noch für plastisch-chirurgische Eingriffe. Auch wenn sich viele Patienten für Vorher-Nachher-Bilder interessieren und Sie Fotos dieser Art gerne als Beleg Ihres Könnens nutzen würden, müssen Sie darauf verzichten.

5. Facebook richtig nutzen

Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Dort gelten alle Regeln, die Sie auch bei Broschüren und auf Ihrer Homepage im Hinterkopf haben sollten. Achten Sie auf ein vollständiges Impressum, verzichten Sie auf reklamehafte Werbung und denken Sie daran, bei Agentur-Bildern immer Copyrights anzugeben.

Was bei Bildern sonst noch zu beachten ist und welche weiteren Rechtsfallen es gibt, erfahren Sie in unserem Whitepaper Berufswidrige Werbung: 22 häufige Fehler auf Praxis-Webseiten. Es enthält auch eine Checkliste für Ihre Webseite.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte kann von docleads keine Haftung übernommen werden.  

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