In Zeiten des grassierenden Coronavirus ist das öffentliche Leben stark eingeschränkt, um die rasante Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Vor allem soziale Kontakte sollen gemieden werden. Termine beim (Fach-)Arzt sind da eigentlich keine Ausnahme. Hier bietet die voranschreitende Digitalisierung der Gesundheitsbranche eine Alternative – auch für Zeiten nach dem Coronavirus. Videosprechstunden ermöglichen Arzt und Patient eine direkte Kommunikation ohne Anfahrt zur Praxis, Wartezeiten und der Ansteckungsgefahr, die von Patienten im Wartezimmer ausgehen kann.
- In welchen Fällen bietet sich die Videosprechstunde an?
- Welche Anbieter für Videosprechstunden gibt es?
- Welches Equipment ist für die Videosprechstunde erforderlich?
- Abrechnung und Finanzielles
- Vorteile der Videosprechstunde für Ärzte und Patienten
In welchen Fällen bietet sich die Videosprechstunde an?
Grundsätzlich dürfen seit 2018 Ärzte aller Fachrichtungen digitale Sprechstunden durchführen, ohne vorherigen direkten Kontakt zum Patienten gehabt zu haben. (Ausgenommen hiervon sind Psychotherapeuten). Dies vergrößert die Bandbreite der Fälle, in welchen die digitale Sprechstunde sinnvoll ist:
- Diagnose und Therapiehinweise bei Bagatellerkrankungen (etwa Erkältungen)
- Beratungstermine (Ablauf und Kosten verschiedener Behandlungen/Operationen)
- Rückfragen zu Therapien seitens der Patienten
- Nachsorge nach OPs (Blickkontrolle, Besprechung von Laborwerten)
- Zweitmeinungen (abhängig vom Befund)
Viele Anbieter der Videosprechstunden erleichtern den Ärzten darüber hinaus die Zusammenarbeit, indem Röntgenaufnahmen, Laborergebnisse etc. nicht mehr via E-Mail, sondern direkt über geteilte Bildschirme (so genannter „shared screen“) besprochen werden können. Datenschutz ist hierbei das Stichwort!
Welche Anbieter für Videosprechstunden gibt es?
Es gibt einige Anbieter für digitale Sprechstunden. Hierzu zählen etwa Patientus (das von jameda übernommen wurde), viomedi und Telemedo. Wichtig für Ärzte ist, dass es sich dabei um einen zertifizierten Anbieter handelt. Auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung findet sich seine Liste der zugelassenen Anbieter, welche die Anforderungen erfüllen.
Zu den Anforderungen zählen etwa:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Anmeldung des Patienten (meist wird ein einmaliger Zugangscode bzw. eine TAN versendet)
- Keine Werbung
- Registrierung des Arztes für den Videodienst
Auf der Seite des health innovation hub gibt es derzeit auch eine Liste (u.a.) mit Anbietern die für kurze Zeit ihren Dienst kostenfrei zur Verfügung stellen. Viele unserer Kunden nutzen inzwischen im Rahmen ihres jameda Profils die Videosprechstunde. Diese ist bei Platin und Gold+ Profilen inklusive. Die Videosprechstunde bietet jameda-Nutzern eine gute Gelegenheit, die Integration der Videosprechstunde in den Praxisalltag zu testen. Leistungen und Funktionen sind hier:
- Bildschirm teilen (Shared Screen)
- Versenden von Dokumenten & Notizfunktion
- Termin-Management im Jameda-Terminkalender
- Kostenloser und unverbindlicher Beratungstermin
- Persönliche Beratung und Schulung
- Snippet für die Einbindung auf Ihrer Homepage ermöglicht Online-Buchung
- Synchronisation mit dem Praxisverwaltungssystem
- Patientus-Profil
Welches Equipment ist für die Videosprechstunde erforderlich?
Der Anbieter stellt Ihnen die technischen Möglichkeiten der Videosprechstunde zur Verfügung. Damit die digitale Sprechstunde funktioniert, müssen jedoch auch Ärzte ein gewisses Equipment mitbringen. Hierzu zählen eine Internetverbindung, die mindestens eine Bandbreite von 300 kbit/s im Up- und Download ermöglicht. Zu den weiteren Anforderungen zählen:
- Bildschirmdiagonale von min. 12 Zoll mit einer Auflösung von min. 640×480 Pixel
- Kamera
- Mikrofon bzw. Headset
- Ggf. Konferenzlautsprecher (normale Lautsprecher können zu einem unangenehmen Hall führen)
Trotz der räumlichen Distanz ist die Privatsphäre des Patienten in jedem Fall einzuhalten – hierfür muss in der Praxis ein Raum zu Verfügung stehen. Die Kommunikation sollte störungsfrei ablaufen (sowohl von technischer als auch von personeller Seite) und darf weder vom Arzt noch vom Patienten aufgezeichnet werden. Werbung ist ebenso untersagt. Zudem muss der Patient eindeutig seine Einwilligung zur Videosprechstunde geben und innerhalb der digitalen Sprechstunde durch seinen Klarnamen für den Arzt identifizierbar sein. Neben den technischen Herausforderungen müssen Ärzte bei der KBV eine entsprechende Genehmigung einholen.
Abrechnung und Finanzielles
Grundsätzlich können alle Versicherten per Videosprechstunde behandelt werden. Dabei gibt es seit dem 01.10.2019 die so genannte Anschubfinanzierung für Ärzte mit Kassenzulassung. Ärzte erhalten hierbei für bis zu 50 Videosprechstunden im Quartal zehn Euro extra je Sprechstunde. Das Minimum, um für die Förderung infrage zu kommen, sind 15 digitale Sprechstunden im Quartal. Die Förderung ist für zwei Jahre angesetzt. Der Zuschlag für die Kosten des Videodienstes beträgt maximal 205,52 Euro pro Quartal. Üblicherweise gilt folgende Beschränkung: Maximal 20 Prozent der Leistungen (GOP) pro Quartal dürfen aus der Videosprechstunde stammen – diese Regulation wurde im Rahmen der Coronavirus-Pandemie für das 2. Quartal 2020 ausgesetzt. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
Die Abrechnung der Videosprechstunden erfolgt regulär über die entsprechende Grund- und Versichertenpauschale.
Zusätzlich sind folgende Leistungen absetzbar:
- Zuschläge für die fachärztliche Grundversorgung (PFG-Zuschläge)
- Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040 / 04040)
- Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten (GOP 03060 / 03061)
- Zuschlag für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225)
Auch Videokonferenzen mit anderen Ärzten und Pflegekräften sind möglich. Dabei erhält jedoch nur der initiierende Arzt den Technikzuschlag. Kommt ein Patient in einem Quartal nicht persönlich in die Praxis, sondern es bleibt bei einer Videosprechstunde, setzt die Kassenärztliche Vereinigung Abschläge an – dieser variiert je nach Fachgruppe.
Gut zu wissen: Rezepte können nach einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Die Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit ist eigentlich via Videosprechstunde nicht möglich. Ab dem 9.3.2020 gibt es hierzu allerdings eine Ausnahmeregelung für Covid-19-Verdachtsfälle.
Vorteile der Videosprechstunde
für Ärzte und Patienten
Die digitale Sprechstunde bietet einige Vorteile für Ärzte und Patienten. Für Patienten entfallen teils lange Anfahrtswege (besonders außerhalb der Stadt), die Suche nach einem Parkplatz sowie die Zeit im Wartezimmer. Nicht immer sind Arztbesuche einfach in den Alltag zu integrieren – vielfach müssen Patienten eine Kinderbetreuung für die Zeit während des Termins finden. Hinzu kommt, dass besonders während der Grippesaison und in der jetzigen Zeit aufgrund des neuartigen Coronavirus die Ansteckungsgefahr im Wartezimmer hoch ist.
Sie als Arzt schützen sich und ihr Praxisteam durch digitale Sprechstunden ebenso vor grassierenden Krankheiten. Vor allem für Ärzte auf dem Land können Videosprechstunden teils lange Anfahrten zu Hausbesuchen ersetzen. Darüber hinaus profitieren viele Ärzte vom Recht der Patienten auf freie Arztwahl, die per Videosprechstunde einfach umzusetzen ist. Überzeugt ein Arzt, ist der Patient eher gewillt, auch lange Wege auf sich zu nehmen, um eine Behandlung dann durchführen zu lassen. So gewinnen Ärzte nicht nur neue Patienten, sondern erhöhen gleichzeitig die Patientenbindung.
Quellen (eingesehen zum 24.03.2020):
- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110997/Telemedizin-Kraeftiger-Schub-fuer-Videosprechstunden
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/02/12/aerzte-apotheker-und-kassen-in-hessen-testen-videosprechstunde-und-e-rezept
- https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php
- https://www.kvhessen.de/abrechnung-ebm/videosprechstunde/