Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Ärzte und Praxen jetzt wissen müssen

Auch in der digitalen Welt wird Barrierefreiheit immer relevanter. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten. Besonders im Gesundheitswesen, wo Patienten zunehmend auf digitale Angebote wie Online-Terminbuchungen zurückgreifen, ist Barrierefreiheit für die Praxiwebseite entscheidend und bald per Gesetz verpflichtend.

Für Arztpraxen bietet das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, die Patientenkommunikation und -erreichbarkeit zu verbessern. Denn ab dem 28. Juni 2025 werden zahlreiche Unternehmen und Dienstleistungen, darunter auch Arztpraxen mit digitalen Angeboten, verpflichtet sein, barrierefrei zu agieren. Doch was bedeutet das BFSG konkret für Sie als Arztpraxis und ist Ihre Webseite bereits barrierefrei?

Sie brauchen Unterstüzung bei der Umsetzung des BFSG? Wir sind jederzeit gerne für Sie da und machen Ihre Webseite barrierefrei und zukunftssicher!

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Ziel ist es, Dienstleistungen und Produkte, die von allgemeinem Interesse sind, barrierefrei zu gestalten. Darunter fallen somit auch Webseiten.

  • mit mehr als 10 Mitarbeitern oder
  • einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro

Die Anforderungen des BFSG orientieren sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Diese definieren, wie Webseiten barrierefrei gestaltet werden können. Im Folgenden haben wir einige Beispiele für technische Anforderungen für Sie zusammengestellt. Beachten Sie jedoch, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie sehen hier eine Auswahl an To-Dos, die häufig noch nicht umgesetzt sind. Eine Analyse Ihrer individuellen Webseite ist entscheidend.

Technische Anforderungen an die Barrierefreiheit für Arzt-Webseiten:

  • Barrierefreie Navigation: Klar strukturierte Menüs und verständliche Links.
  • Alt-Texte für Bilder: Beschreibung visueller Inhalte, damit Screenreader sie vorlesen können.
  • Farbkontraste: Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund für bessere Lesbarkeit.
  • Skalierbare Schriftgrößen: Benutzerfreundlichkeit auch für Menschen mit Sehbehinderungen.
  • Besonderheit: Mobile Optimierung: Da Patienten häufig mobile Geräte wie Smartphones, Tablets oder Notebooks nutzen, ist eine mobile Optimierung barrierefreier Inhalte essenziell.

Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA entspricht. Diese Standards definieren klare Kriterien, um sicherzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – beispielsweise Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen – die Inhalte problemlos nutzen können. Außerdem ermöglicht eine barrierefreie Website allen Nutzern – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder eingesetzten Technologien – einen gleichwertigen Zugang zu den Informationen und Funktionen Ihrer Praxis.

Wahrnehmbarkeit

• Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos).
• Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund.

Bedienbarkeit

• Die Navigation muss für Tastatur- und Screenreader-Nutzer problemlos möglich sein.
• Klare und konsistente Strukturen erleichtern die Orientierung.

Verständlichkeit

• Texte müssen in einfacher und klarer Sprache verfasst sein.
• Formulare und Anleitungen sollten leicht zu verstehen und auszufüllen sein.

Robustheit

• Die Website sollte mit verschiedenen Technologien kompatibel sein, darunter Screenreader und mobile Geräte.

Neben den rechtlichen Aspekten könnte die Barrierefreiheit auf Webseiten künftig ein wichtiger Ranking-Faktor für Suchmaschinen wie Google werden. Schon jetzt verbessern barrierefreie Webseiten die technische Performance und die Nutzerfreundlichkeit – zwei wesentliche Kriterien für ein gutes Ranking.

Auch Praxen, die rechtlich nicht verpflichtet sind, profitieren darum von barrierefreien Webseiten:

  • Höhere Sichtbarkeit: Durch bessere Rankings in Suchmaschinen.
  • Breitere Zielgruppe: Auch ältere oder beeinträchtigte Menschen können die Webseite problemlos nutzen und damit Ihre Patienten werden.
Markus Reif, Agenturinhaber docleads

Mit der richtigen Strategie wird die Umsetzung barrierefreier Homepages planbar und effizient:

Analysieren Sie Ihre aktuelle Praxis-Webseite. Tools wie Wave oder Axe helfen, Barrieren zu identifizieren.

Erstellen Sie eine Liste der Anpassungen, z. B. barrierefreie Navigation, optimierte Texte oder technische Updates.

Bei docleads sind wir auf die Herausforderungen des Gesundheitsmarktes spezialisiert und stehen Ihnen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des BFSG gerne zur Seite.

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Aktualisieren Sie Ihre Homepage regelmäßig, um neue Standards zu erfüllen.

Analysieren Sie Ihre aktuelle Praxis-Webseite. Tools wie Wave oder Axe helfen, Barrieren zu identifizieren.

Erstellen Sie eine Liste der Anpassungen, z. B. barrierefreie Navigation, optimierte Texte oder technische Updates.

Bei docleads sind wir auf die Herausforderungen des Gesundheitsmarktes spezialisiert und stehen Ihnen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des BFSG gerne zur Seite.

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Aktualisieren Sie Ihre Homepage regelmäßig, um neue Standards zu erfüllen.

Die Nichteinhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Betroffene Unternehmen und Praxen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, riskieren:

  • Bußgelder und rechtliche Sanktionen: Gesetzesverstöße können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
  • Reputationsverlust: Beschwerden von Patienten oder negatives Feedback über mangelhafte digitale Barrierefreiheit können das Image Ihrer Praxis nachhaltig schädigen.
  • Ausschluss von bestimmten Zielgruppen: Patienten mit Behinderungen oder älteren Menschen könnte der Zugang zu Ihren digitalen Angeboten verwehrt bleiben, was zu einem Rückgang von Neupatienten führen kann.
  • Wettbewerbsnachteile: Praxen, die barrierefreie Websites anbieten, werden bevorzugt, da sie besser zugänglich und oft auch benutzerfreundlicher sind.

Eine barrierefreie Webseite bringt Vorteile für alle:

  • Bessere Nutzererfahrung: Nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für mobile Nutzer oder ältere Patienten.
  • SEO-Vorteile: Verbesserte Auffindbarkeit durch optimierte Inhalte und technische Performance.
  • Rechtliche Absicherung: Vermeidung potenzieller Beschwerden oder Strafen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Ihre Praxis in der digitalen Welt zukunftsfähig aufzustellen. Mit einer barrierefreien Homepage steigern Sie Ihre Reichweite, verbessern die Patientenkommunikation und sichern sich rechtlich ab.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich von docleads dabei unterstützen, Ihre Praxis-Webseite barrierefrei zu gestalten – unkompliziert und effektiv.

Das BFSG sollten Praxen nicht erst im Juni in Angriff nehmen, sondern bereits jetzt prüfen, welche Anforderungen auf der eigenen Webseite umgesetzt werden müssen und entsprechend handeln. Technisches Know-How und Programmierkenntnisse sind essenziell für eine saubere und nachhaltige Umsetzung des BFSG für Ärzte. Gerne sind wir als erfahrene Online-Marketing-Agentur mit Schwerpunkt auf dem Gesundheitsbereich an Ihrer Seite und setzen das BFSG nach einem Seiten-Audit für Sie um. Auf diese Weise können Sie sich weiterhin auf das konzentrieren, was Sie am besten können – Ihre Patienten glücklich machen.

Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025.

Nein, das Gesetz betrifft nur Praxen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mit mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Praxen mit digitalen Angeboten wie Terminbuchungssystemen.

Die Kosten variieren je nach Webseite und Umfang der Anpassungen.

Je nach Komplexität der Homepage dauert die Anpassung in der Regel mehrere Wochen bis Monate.

Eine frühzeitige Umsetzung erspart Ihnen Stress und sichert rechtliche sowie wirtschaftliche Vorteile.

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    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte kann von docleads keine Haftung übernommen werden.  

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